Sozialleistungen in Zeiten der Corona-Krise
bei geringem Einkommen, Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit
Soweit örtlich zuständig, können über die Stadt Sinsheim nach wie vor folgende Sozialleistungen beantragt werden:
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Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
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Leistungen nach SGB XII (zum Beispiel Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
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Leistungen für Bildung und Teilhabe
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Leistungen für Übernahme der Teilnahmebeiträge in einer Tageseinrichtung nach § 22 SGB VIII
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Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
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Landesblindenhilfe nach dem Blindenhilfegesetz Baden-Württemberg
Wer Fragen zu den genannten Leistungen hat, kann sich an die Stadt Sinsheim, Amt für Bildung, Familie und Soziales unter der Telefonnummer: 07261 / 404-169 oder per Email Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wenden. Persönliche Vorsprachen sind aufgrund der aktuellen Situation bis auf Weiteres nicht möglich.