In den vergangenen Monaten wurde durch die Stadtwerke Sinsheim ein weiterer direkter Anschluss an die Bodensee-Wasserversorgung realisiert. In Kürze wird nun auch der Trinkwasser-Hochbehälter „Burghälde“ in Sinsheim-Dühren direkt mit Bodenseewasser gespeist. Ab Dienstag, den 16.11.2021 erfolgt im gesamten Gebiet von Dühren eine Änderung der Trinkwasserversorgung. Durch die Umstellung ändert sich die Wasserhärte im Versorgungsbereich von ca. 3,45 Millimol Calciumcarbonat je Liter (ca. 19,3 °dH) auf ca. 1,64 Millimol Calciumcarbonat je Liter (ca. 9,2 °dH).
Eventuell ist es erforderlich, Anlagen der Haustechnik oder Haushaltsgeräte (Geschirrspülmaschinen, Waschmaschinen, Kaffeevollautomaten etc.) hieran anzupassen. Bürger werden gebeten, sich bei Fragen direkt an ihren Installateur zu wenden.
Notbetreuung und schrittweise Schulöffnungen
Enge Zusammenarbeit von Stadt und Einrichtungen
Zum 27. April wurde der Kreis der Berechtigten, die einen Anspruch auf Notbetreuung ihrer Kinder haben, erweitert. Seither haben nicht nur Kinder, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten, Anspruch auf Notbetreuung, sondern grundsätzlich Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz wahrnehmen und von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Des Weiteren bedarf es der Versicherung der Erziehungsberechtigten, dass keine anderweitige Betreuung der Kinder möglich ist.
Das Amt für Bildung, Familie und Soziales der Stadt Sinsheim hat in enger Kooperation mit den Einrichtungen und unter Einbeziehung des städtischen Krisenstabs und der Behörden mit Hochdruck daran gearbeitet, die dringend nötige Erweiterung ohne zeitliche Verzögerung und unter sorgfältiger Einhaltung aller Vorschriften umzusetzen.
Die Aufnahmekapazität der erweiterten Notbetreuung pro Gruppe wurde auf höchstens die Hälfte der in der Betriebserlaubnis genehmigten Gruppengröße bzw. die Hälfte des Klassenteilers der jeweiligen Schulart erhöht. Derzeit kann in Sinsheim allen angemeldeten und zur Aufnahme berechtigten Kindern sowohl in den städtischen Kindertageseinrichtungen als auch in den Schulen ein Betreuungsplatz angeboten werden.
Kann der örtliche Bedarf nicht durch die zur Verfügung stehende Kapazität der erweiterten Notbetreuung gedeckt werden, sind vorrangig Kinder von Erziehungsberechtigten, die in der kritischen Infrastruktur tätig sind, bei vorliegender Kindswohlgefährdung oder von Alleinerziehenden zu berücksichtigen.
Der Spielraum zum Einsatz des Personals ist in Kitas und Schulen gleichermaßen durch den Ausschluss sogenannter Risikogruppen begrenzt. Die Organisation der Notbetreuung erfolgt entsprechend der Schutzhinweise des Landes. Die Gruppen sollen sich während der Betreuungszeit nicht durchmischen und in separaten Räumen aufhalten, sodass es zu keinem Kontakt zwischen den Gruppen kommt.
„Wir arbeiten eng mit den Einrichtungen und Betreuungsvereinen zusammen“, erklären Oberbürgermeister Jörg Albrecht und die Leiterin des Amts für Bildung, Familie und Soziales, Carmen Eckert-Leutz. „Die Zusammenarbeit ist äußerst fruchtbar. Dank des großen Einsatzes von Kindergarten- und Schulleitungen, allen Erzieherinnen, Erziehern und Lehrkräften sowie der städtischen Mitarbeiter, die die Gestaltung der Räume und die Hygienestandards umsetzen, ist es uns möglich, die Vorgaben einzuhalten und den Betrieb der Einrichtungen so sicher wie möglich zu gestalten. Das Engagement aller Beteiligten, insbesondere der Kitas und Betreuungsvereine, ist beispiellos. Dafür sind wir sehr dankbar“, so Oberbürgermeister Jörg Albrecht.
Zum 04. Mai startete in Baden-Württemberg außerdem schrittweise und stark reduziert der Schulbetrieb.
Der stufenweise Einstieg der Schulen in den Präsenzunterricht beginnt mit Schülerinnen und Schülern aller allgemeinbildenden Schulen, bei denen in diesem oder im nächsten Jahr die Abschlussprüfungen anstehen, sowie mit den Schülerinnen und Schülern der Prüfungsklassen der beruflichen Schulen.
Es sind erste kleine Schritte zurück in die Normalität eines Schulalltags. Dabei hat der Infektionsschutz immer oberste Priorität. Wie in der Notbetreuung werden alle Vorgaben sorgfältig in enger Zusammenarbeit der zuständigen Stellen umgesetzt.
Ab 4. Mai: Stadtverwaltung bietet wieder alle Dienstleistungen an
Vorab Terminvereinbarung erforderlich
Die Stadtverwaltung Sinsheim mit ihren Dienststellen und Verwaltungsstellen in den Stadtteilen öffnet ab Montag, 4. Mai 2020, schrittweise und unter Einhaltung verschiedener Hygiene- und Abstandsregelungen wieder für den Kundenverkehr.
Nach mehreren Wochen der „Schließung“, in denen seitens der Kunden lediglich dringende, unaufschiebbare Angelegenheiten sowie Notfälle vor Ort erledigt werden konnten, sollen ab Mai grundsätzlich wieder alle Dienstleitungen im Rathaus und in den Außenstellen angeboten werden. Voraussetzung hierbei ist zunächst jedoch die vorherige Vereinbarung eines Termins mit der zuständigen Stelle.
„Die aktuellen Zahlen zur Entwicklung der Pandemie geben Anlass zu vorsichtiger Hoffnung, wir dürfen uns aber nicht in Sicherheit wiegen. Niemand weiß, wie sich die Lockerungen der Einschränkungen des öffentlichen Lebens auswirken. Deshalb müssen wir vorsichtig bleiben und in kleinen Schritten vorgehen. Es gilt unverändert: Abstand halten und die einschlägigen Hygienevorschriften beachten“, so Oberbürgermeister Jörg Albrecht.
Das Erfordernis einer vorherigen Terminvereinbarung dient dabei der Vermeidung eines zu „Stoßzeiten“ unkontrollierten Kundenaufkommens im Rathaus und dient somit dem Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie auch der Besucherinnen und Besucher selbst.
Termine können grundsätzlich von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 16 Uhr sowie am Freitag zwischen 8 bis 12 Uhr telefonisch mit den Ämtern vereinbart werden. Für Termine in den Verwaltungsstellen der Stadtteile gelten die dort sonst üblichen Sprechzeiten. In der jeweiligen Stadtteil-Rubrik des Stadtanzeigers sind hierzu weitere Informationen veröffentlicht. Ämter, Abteilungen und Ansprechpartnerinnen der Stadtverwaltung sind über die Homepage der Stadt Sinsheim unter www.sinsheim.de zu finden.
Termine können auch unter folgenden Rufnummern vereinbart werden:
Themenbereich |
Rufnummer |
Ausländerbereich allgemein |
07261 404-241 |
Ausländerbereich Asyl |
07261 404-173 |
Baurecht |
07261 404-146 |
Bürgerbüro |
07261 404-136 |
Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten |
07261 404-392 |
Rente |
07261 404-154 |
Schule / Kita |
07261 404-159 |
Wohngeld |
07261 404-169 |
Für Termine in anderen Angelegenheiten vermittelt gerne auch die Telefonzentrale, die unter 07261 404-0 erreichbar ist.
Tourist-Info öffnet ebenfalls ab 4. Mai
Auch die Tourist-Info ist ab dem 4. Mai wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten (Montag bis Freitag durchgehend von 10:00 – 17:00 Uhr und an Samstagen von 09:00 – 13:00 Uhr) geöffnet. Besuchern ist der Zutritt nur einzeln möglich.
Dringende Empfehlung zum Tragen einer Alltagsmaske
Allen Besuchern ab dem vollendeten 6. Lebensjahr empfiehlt die Stadtverwaltung dringend, beim Aufenthalt im Rathaus oder den städtischen Einrichtungen zum Schutz anderer Personen eine sogenannte „nicht-medizinische Alltagsmaske“ zu tragen, welche im ÖPNV und in den Verkaufsräumen von Ladengeschäften Pflicht sind - sofern dies nicht aus medizinischen Gründen oder aus sonstigen zwingenden Gründen unzumutbar ist.
Die Stadt Sinsheim bittet um Verständnis für die mit der Öffnung verbundenen geringfügigen Einschränkungen.
Erhöhte Waldbrandgefahr
Sperrung von Grillplätzen und gekennzeichneten Feuerstellen
Durch die lang anhaltende Trockenheit, die Wärme und den Wind ist die Waldbrandgefahr im Rhein-Neckar-Kreis stark gestiegen. Der Deutsche Wetterdienst meldet aktuell für große Teile des Rhein-Neckar-Kreises die zweithöchste Gefährdungsstufe: 4.
Aufgrund der hohen Gefährdungsstufe ordnet das Forstamt hiermit bis auf Weiteres die Sperrung der gekennzeichneten Feuerstellen und Grillplätze im Wald nach § 38 Abs. 1 LWaldG mit der Maßgabe an, dass dort kein Feuer angezündet oder unterhalten werden darf. Die Sperrung wird aufrechterhalten, solange die Waldbrand-Gefährdungsstufe 4 oder 5 vom Deutschen Wetterdienst an mindestens einem der fünf folgenden Prognosetage gemeldet wird.
Im Ausnahmefall darf auf einer gekennzeichneten Feuerstelle oder einem Grillplatz ein Feuer angezündet oder unterhalten werden, wenn die örtliche Feuerwehr eine Brandwache stellt. Dies bedarf der Genehmigung der Forstbehörde. Die Schließung der Feuerstelle oder des Grillplatzes wird ortsüblich bekannt gemacht. An der Feuerstelle oder dem Grillplatz werden entsprechende Hinweisschilder angebracht.
Sozialleistungen in Zeiten der Corona-Krise
bei geringem Einkommen, Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit
Soweit örtlich zuständig, können über die Stadt Sinsheim nach wie vor folgende Sozialleistungen beantragt werden:
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Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
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Leistungen nach SGB XII (zum Beispiel Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
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Leistungen für Bildung und Teilhabe
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Leistungen für Übernahme der Teilnahmebeiträge in einer Tageseinrichtung nach § 22 SGB VIII
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Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
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Landesblindenhilfe nach dem Blindenhilfegesetz Baden-Württemberg
Wer Fragen zu den genannten Leistungen hat, kann sich an die Stadt Sinsheim, Amt für Bildung, Familie und Soziales unter der Telefonnummer: 07261 / 404-169 oder per Email Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wenden. Persönliche Vorsprachen sind aufgrund der aktuellen Situation bis auf Weiteres nicht möglich.
Service in Corona-Zeiten
Liefer- und Abholangebote von Gastronomie und Einzelhandel
In Zeiten von Schließungen zum Infektionsschutz bieten zahlreiche Sinsheimer Geschäfte und Gastronomiebetriebe Liefer- und Abholservices an. Kunden müssen so nicht auf die Leistungen der Sinsheimer Geschäftswelt verzichten und können den stationären Handel vor Ort auch in Krisenzeiten unterstützen
Die Wirtschaftsförderung der Stadt Sinsheim hat Listen der Restaurants und Handelsbetriebe, die einen entsprechenden Service anbieten, zusammengestellt. Die Stadt setzt damit ein Zeichen zur Unterstützung der lokalen Geschäftswelt. Die Listen machen es allen Bürgern leicht, Sinsheimer Restaurants und Einzelhandelsgeschäfte mit entsprechendem Service zu finden. Auch in Krisenzeiten muss niemand auf die kompetente Beratung des lokalen Fachhandels oder das Lieblingsessen des Stammlokals verzichten. Auch der stationäre Handel ist online erreichbar, und im Gegensatz zum anonymen großen Online-Kaufhaus gibt es hier auch noch die persönliche Beratung. Wer die Serviceangebote nutzt, leistet damit einen aktiven Beitrag für die städtische Wirtschaft. Ein tolles Zeichen der Solidarität in diesen Zeiten, um Handel und Gastronomie vor Ort zu unterstützen und Arbeitsplätze zu sichern. Wer aktuell nichts benötigt, aber trotzdem Geschäfte und Restaurants unterstützen möchte, kann selbstverständlich auch Gutscheine erwerben; für den eigenen späteren Gebrauch oder zum Verschenken.
Die Listen werden regelmäßig aktualisiert und stehen unter www.sinsheim.de zum Download zur Verfügung. Unternehmen, die einen entsprechenden Service bieten und noch nicht gelistet sind, können sich per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wenden.
Unter www.sinsheim.de/corona finden sich ständig aktualisierte Informationen rund um das Coronavirus und Links zu allen entsprechenden Pressemitteilungen und Services.
Gebühren und Entgelte im April
Einzug zunächst ausgesetzt
Nachdem die Landesverbände eine Empfehlung bezüglich der Gebühren und Entgelte für den April ausgesprochen haben, schließt sich die Stadt Sinsheim diesen an. Für den April müssen für Kindertageseinrichtungen und Musikschule vorläufig keine Gebühren und Entgelte gezahlt werden.
Die Einrichtungen sind augenblicklich geschlossen, um gewährleisten zu können, dass die infektionsschützenden Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus eingehalten werden.
Ein Kulturdenkmal nach § 2 Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg. Es handelt sich um einen Raum, der ca. 70 m² groß ist und über eine tonnengewölbte Decke verfügt. Über der Decke befindet sich der Dachraum. 74889 Sinsheim-Dühren - Familie Bauer - Karlsruher Straße 24 - Rhein-Neckar-Kreis
Interakt.-Landkarte - anklicken der Ansicht & Eingabe von " dühren,sinsheim " in das sich öffnende Suchfeld.
Luftbild 11.07.1988.
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Beseitigung von Schneematsch auf der ansteigenden Steinbockstrasse._1 Jugendliche in einträchtiger Zusammenarbeit, 50/60er-Jahre
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Weilerer Hohl heute leider nicht mehr zu sehen, da sie verfüllt wurde. |
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Beseitigung von Schneematsch auf der ansteigenden Steinbockstrasse._1 Jugendliche in einträchtiger Zusammenarbeit, 50/60er-Jahre |
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Weilerer Hohl heute leider nicht mehr zu sehen, da sie verfüllt wurde. |
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Ein Schmuckstück (Foto:Kegel) schreibt ein Nachrichtenblatt.
Ein Schmuckstück eröffnet am morgigen Sonntag, 23. Oltober um 12 Uhr seine Pforten in Dühren.
Nach mehrjähriger Planungs-, Bau- und Renovierung ist das stattliche evangelische Pfarrhaus nun fertig, der Bau mit den spätbaroken Attributen prägt das Ortsbild wie kaum ein anderer.
Durch die Einweihung des Pfarrhauses im Rahmen einer Ausstellung von sechs Dührener Hobbykünstlern und einigen Werken des Profis Paul Berno Zwosta, der am Vortag seine Dührener Galerie "Kunstpunkt" eröffnet, erfährt die Dührener Kerwe zwei deutliche Aufwertungen.
Neben Zwosta werden Fritz Allgeier, Bernhard Reißfelder, Margit Schechter, Elsbeth Zemann, Dr.Herbert Schumacher und Traudel Speer im Pfarrhaus ausstellen.